SR Kfz-Sachverständigenbüro
Wissenswertes zu Schadensabwicklungen in Barsbüttel & Umgebung
Wissenswertes
Sie haben Pech gehabt? Hier 3 kurze, nützliche Tipps für Sie!
Grundsätzlich hat der Geschädigte die Pflicht, den ihm zugeführten Haftpflichtschaden so gering wie möglich zu halten (Schadenminderungspflicht). Diese hat jedoch klare Grenzen und darf nicht zum Nachteil des Geschädigten führen.
1. Sie haben das Recht auf eine Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens
Der Sachverständige Ihrer Wahl erstellt ein Gutachten zur Beweissicherung, des Schadenumfanges, Schadenhöhe, gegebenenfalls Wertminderung sowie Wiederbeschaffungswert, Restwert und voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer. Dabei hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich die Kosten für das Gutachten zu tragen. Sollte ein sog. Bagatellschaden offensichtlich vorliegen (Schadenhöhe unter ca. 1000,– €), kann der Sachverständige Ihnen trotzdem mit einem Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag weiterhelfen. Das Gutachten dient jedoch nicht nur der Beweissicherung sondern ebenfalls der Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers, unabhängig davon, ob das Fahrzeug repariert wird oder fiktiv abgerechnet werden soll.
2. Sie haben das Recht einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Schadenabwicklung zu beauftragen
Der Rechtsanwalt übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die hierfür entstehenden Kosten hat die Versicherung des Schädigers zu übernehmen.
3. Sie haben das Recht, die Reparatur-Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen
Die Versicherung des Unfallgegners hat nicht das Recht, Ihnen vorzuschreiben, in welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen sollen. Diese Entscheidung obliegt Ihnen als Fahrzeughalter allein. Nur die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens garantiert für eine technisch einwandfreie Reparatur nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
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